Jetzt wird jeder elfstellig
Man hat es nicht gebraucht - Andere offenbar schon:
Die neue Steuer-Identifikationsnummer
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Das ist die gute Nachricht: Eltern brauchen theoretisch künftig keine schlaflosen Nächte mehr mit der Namenssuche für ihr Neugeborenes verbringen. Die Auswahl trifft ab sofort das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, auch wenn dieser logische Schluss ein bisschen Schieflage hat. Denn mit der Geburtsurkunde vom Einwohnermeldeamt verschickt die bis dato - soll man sagen Gott sei Dank? - weithin unbekannte Behörde auch Neugeborenen eine elfstellige Nummer, und die behält der Balg unverrückbar von der Wiege bis zur Bahre. Glückwunsch zur Geburt Ihrer elfstelligen Steuer-Identifikationsnummer! Den Kinds-Namen kann man ja immer noch ändern.
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Ein bisschen Spaß muss sein, wenn man sich vorstellt, dass via Bonn bis zum Jahresende 2008 alle rund 80 Millionen Bundesbürger ihr personenbezogenes Steuer-ID-Dokument zugeschickt bekommen haben. Eine Nummer, die künftig bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommenssteuer an das Finanzamt anzugeben ist. Nummer vergessen? Kein Problem, die in der EDV hinterlegte Kennziffernfolge ist beim Finanzamt jederzeit abfragbar. Und die Behörde bittet in der Übersendung der personenbezogenen Nummer rückseitig im "Kleingedruckten" auch gleich um Verständnis: "dass die Identifikationsnummer auch Kindern zugeleitet wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht besteht". Das wusste man bisher so nicht, geahnt hat man es aber schon.
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Doch wer glaubt, das sei typisch Deutsch, irrt. Deutschland vollzieht nur, was zum Beispiel Österreich, Schweden und Island alleine in der EU schon längst umgesetzt haben. "Das ist der gläserne Bürger", meint Markus Florange von der Steuerberaterkanzlei Theis, Pickartz, Florange in Gerolstein.
Die Steuer-ID soll schließlich nicht nur behördeninterne Abläufe erleichtern, wie Alois Zender, Sachgebietsleiter und Vertreter des Amtsvorstehers beim Finanzamt Daun, erläutert. Schon bei Umzügen einer Person innerhalb eines Bundeslandes war bisher eine neue Steuernummer fällig, erst recht dann, wenn es in ein anderes ging. Dieser bürokratische Aufwand werde nun abgebaut, ein Segen für die Behörden. Zender: "Jetzt behält er einfach seine Nummer".
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Doch nicht nur das. Ziel der Übung ist unter anderem, auch jede Art von Einkünften ein und derselben unverwechselbaren Person - und Einkommensteuerpflichtigen, zuordnen zu können. So werden im Zuge der Einführung der ID auch zum Beispiel die Rentenversicherungsträger bundesweit die Bescheidmitteilungen an die Finanzbehörde übermitteln. Genauso wie die Mitteilungen des Arbeitgebers über die Lohnzuweisung an die Angestellten künftig via ID erfolgt.
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Damit wird künftig vieles klarer als bisher. Was Meier, Maier, Mayer oder Meyer in Finanzdingen unternommen haben, und was davon bei der fälligen Einkommenssteuererklärung wie gemeldet wurde wird schneller nachvollziehbar. Alois Zender: "Die Zuordnung verschiedener Datensätze wie zum Beispiel von Mitteilungen über Beteiligungseinkünfte künftig aufgrund der Einmaligkeit der Nummer erleichtert".
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Eine andere Neuerung, die seit 1.1.2009 gilt, ist bekanntlich die Abgeltungssteuer. 25 Prozent auf alle Kapitalerträge plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, zu melden von Versicherungen, Kreditinstituten im In- und Ausland. Schon seit 2005 geben 24 EU-Staaten Nachrichten über alle Zahlungseingänge deutscher Staatsbürger auf ein Auslandskonto an die Finanzämter weiter. Ebenfalls seit 2005 kann das Finanzamt überprüfen, bei welcher Bank der Steuerzahler Konten unterhält, er kann Kontobewegungen und Stände, Depotnummern abfragen, Kontolöschungen natürlich auch.
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Mit der Steuer-ID wird diese Datenflut nun schneller kontrollierbar, sie bildet praktisch den Erkennungsschlüssel für die unterschiedlichen Einnahmepositionen des Steuerzahlers.
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Künftig wird also die Steuer-Identifikationsnummer der Generalschlüssel zu den Finanzverhältnissen der Bundesbürger sein. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind wegen möglicher Verfassungswidrigkeit schon mal vorsorglich die ersten Klagen eingereicht.
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Und es läuft ja bei einem Vorhaben wie der "Umbenennung" eines ganzen Volkes auch alles ohnehin nicht reibungslos. Zahlendreher sind aufgetaucht, Ziffern fehlen. Es hat eben gehapert bei der Datenübertragung von Einwohnermeldeamt zum Bonner Bundeszentralamt für Steuern. Und das kann auch so weitergehen:
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Für eine Übergangszeit muss die alte Steuernummer parallel mit der neuen ID angegeben werden. Wetten, dass alles reibungslos läuft, werden nicht entgegen genommen.
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