| Und auf die Häuser,
nicht die Familien, die darin lebten, wurden dann die von alters her tradierten
"Rechte" verteilt. Zum Beispiel das an Holz aus dem "Allmende"-Wald,
an der Nutzung der Weiden und Alpen für das Vieh und anderes mehr.
Maximal fünf solcher Rechte erhielt jedes Haus. Festgeschrieben,
verbrieft, vererbbar, unverkäuflich an Nicht-"Rechtler".
Heute sind die 327 Rechte auf 270 Personen aufgeteilt. |
| Das war so in weiten Teilen des Allgäu üblich.
Doch mit der Einverleibung des Landstrichs zwischen Füssen und Weiler
im Westallgäu in den Freistaat Bayern, mit Verordnungen 1808 und
1818, der Ablösung der alten Gemeinde der Dörfler durch die
Politische Gemeinde, wurden die historischen Rechte oft verkauft, eingetauscht
oder erloschen. Unruhen und Unzufriedenheit habe es seitdem in Oberstdorf
unter den Einheimischen gegeben, welches Recht nun der Politischen Gemeinde
sei, welches den Einheimischen, weiss der Leiter des Oberstdorfer Heimatmuseums
und Ortschronist Eugen Thomma. Nachdem sich das Ganze nach Ende des Zweiten
Weltkrieges zuspitzte kam es am 27. Oktober 1951 zu einem Teilungsvertrag. |